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VERTRAG („Wo Feiern“ – Plattform)

 

abgeschlossen zwischen der

 
  1. MM Business Solution GmbH
    Donau-City-Straße 7 / 30.OG DC-Tower
    1220 Wien
im Folgenden auch kurz „Auftragnehmer“ genannt -

einerseits und

Präambel:

Der Auftragnehmer ist Eigentümer und Betreiber der Online Plattform „Wo Feiern“, die unter der Domain www.wofeiern.at abrufbar ist. Über diese Plattform werden von Dritten Lokalitäten für private oder geschäftliche Feiern angeboten, die von Interessierten auch gleich über die Plattform zur Buchung angefragt werden können. Der Auftraggeber wünscht auf der Online Plattform „Wo Feiern“ gelistet zu werden.  

1. Vertragsgegenstand:

  1. 1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer ihn auf der Online Plattform „Wo Feiern“ zu listen.

  2. 2. Vom Leistungsumfang her, stehen dem Auftraggeber drei Varianten zur Auswahl, die nachstehend angeführt sind:
WO FEIERN Pakete  


  1. Eine Kündigung während dieser Mindestlaufzeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils zum Ende eine Kalenderquartals schriftlich aufgekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zugunsten des Auftraggebers liegt insbesondere vor, wenn dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung beiderseitiger Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung für einen Zeitraum von 2 Monaten, oder mit einem nicht unerheblichen Teil der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät.

  1. 5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen und etwaige Änderungen anzuzeigen.

    2. Verfügbarkeit der Plattform:

 
  1. 1. Es wird eine Verfügbarkeit der Plattform von mindestens 99% im Monat vereinbart.
  1. 2. Die maximale zusammenhängende Ausfallzeit soll 5 Stunden nicht überschreiten. Die nachfolgend definierten Wartungsfenster sowie Zeitfenster, in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, nicht verfügbar ist, finden bei der Berechnung der Verfügbarkeit der Website keine Berücksichtigung als Ausfallszeit.
  1. 3. Wird die vorgenannte maximale zusammenhängende Ausfallzeit überschritten, so entfällt der Vergütungsanspruch für den betreffenden Monat.
  1. 4. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Steigerung der Leistungsqualität sieht der Auftragnehmer Wartungsfenster vor, in denen die Plattform nicht verfügbar ist. Die Wartungsfenster werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers, in der Regel an den Wochenenden zwischen 22:00 Uhr und 03:00 Uhr, angesetzt.

    3. Sonstiges

 
  1. 1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  1. 2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes (CISG), oder entgegenstehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  1. 3. Die Haftung des Auftragnehmers ist - soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag etwas anderes vereinbart ist - auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht für Personenschäden oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

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WO FEIERN VERTRAG